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Thomas Niemeyer

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Ohne Bauantrag?

Baurecht ist Ländersache und wird in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Zudem gibt es eventuell einen Bebauungsplan, der beachtet werden muss. Das örtliche Bauamt kann Ihnen sagen, ob ein Bauantrag gestellt werden muss.

Die neue Landesbauordnung für Schleswig-Holstein ist am 1. Mai 2009 in Kraft getreten. Suchen Sie unter www.schleswig-holstein.de/IM den Begriff LBO. Die Hamburgische Bauordnung (HbauO) erreichen Sie unter www.hamburg.de/start-bauordnung.

 

In der Regel sind Einzel- und Doppelcarports bis 9,00 m Gesamtlänge und 2,75 m mittlerer Wandhöhe baugenehmigungsfrei. Das gleiche gilt für Terrassenüberdachungen bis 3,- m Tiefe und einer Grundfläche bis zu 30 m². Für Gartenhäuser, die in Wohngebieten aufgestellt werden sollen, gilt das Volumen, das über das Außenmaß ermittelt wird. Bis zu einem Volumen von 30 Kubikmetern ist die Aufstellung baugenehmigungsfrei.

Alle Hinweise sind ohne Gewähr, wir haften nicht für Folgeschäden. Verbindliche Auskünfte erteilt die örtliche Baubehörde.

Sollte aufgrund der Größe oder der schon vorhandenen Bebauung ein Bauantrag erforderlich sein, helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir können auch das Genehmigungsverfahren für Sie übernehmen. Für einen Bauantrag wird ein aktueller Auszug aus der Flurkarte benötigt.

Sie können Ihr Carport bei uns vorbehaltlich der Baugenehmigung bestellen. Wird die Genehmigung erteilt, kann sofort produziert werden. Bei einem ablehnenden Bescheid entstehen Ihnen keine Kosten für das Carport.